Externer Verkehrsleiter in Hessen, für Lkw und Omnibus
Sie brauchen für Ihre Erlaubnis, Ihre Gemeinschaftslizenz oder Ihre Omnibusgenehmigung einen Verkehrsleiter mit Bescheinigung der fachlichen Eignung? Wir stellen einen geprüften Verkehrsleiter, der Ihren Betrieb tatsächlich leitet, in ganz Hessen, von Darmstadt bis Kassel, mit Unterlagen, die beim Regierungspräsidium durchgehen.
Preis
ab 400 €
im Monat
Antwort
24 h
werktags
Lieber sprechen? Rufen Sie an: deutsch, kroatisch, serbisch oder bosnisch.
0176 432 59 863Auf einen Blick
Ein externer Verkehrsleiter ist eine Person mit Bescheinigung der fachlichen Eignung, die ein Transport- oder Omnibusunternehmen auf Grundlage eines Vertrags tatsächlich und dauerhaft leitet, wenn der Unternehmer diese Fachkunde nicht selbst hat. In Hessen prüft das Regierungspräsidium den Vertrag im Erlaubnisverfahren.
Geprüft von Nebojsa Novakovic, Diplom-Verkehrsingenieur mit Bescheinigung der fachlichen Eignung für Güter- und Personenverkehr · Stand: September 2026
- Kosten in Hessen
- Ab 400 € im Monat, abhängig von Fahrzeugzahl, Verkehrsart und AufwandPreis von IhrVerkehrsleiter
- Höchstgrenze
- 4 Unternehmen mit zusammen höchstens 50 Fahrzeugen je VerkehrsleiterArt. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1071/2009
- Zuständige Behörde
- Regierungspräsidium Darmstadt, Gießen oder Kassel, je nach Regierungsbezirk des UnternehmenssitzesGüterkraftverkehr und Omnibusverkehr
- Wechsel des Verkehrsleiters
- Der Behörde innerhalb von 28 Tagen mitteilen§ 10 Abs. 5 GBZugV
- Frist für einen neuen Verkehrsleiter
- In der Regel 6 Monate, bei Tod oder Berufsunfähigkeit bis 9 MonateArt. 13 VO (EG) Nr. 1071/2009
- Entscheidung über den Antrag
- Innerhalb von 3 Monaten, verlängerbar um einen MonatArt. 11 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1071/2009
Quellen: VO (EG) Nr. 1071/2009 (EUR-Lex) · § 10 GBZugV · RP Darmstadt · RP Gießen · RP Kassel
Ganz Hessen
Externer Verkehrsleiter in ganz Hessen, in allen drei Regierungsbezirken.
In Hessen entscheidet das Regierungspräsidium des Bezirks, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat, über die Erlaubnis im Güterkraftverkehr ebenso wie über die Genehmigung für den Omnibusverkehr.
Südhessen und Rhein-Main
Regierungspräsidium Darmstadt
Frankfurt am Main · Offenbach · Darmstadt · Wiesbaden · Hanau · Rüsselsheim · Bad Homburg · Friedberg · Groß-Gerau · Eschborn · Kelsterbach · Neu-Isenburg
Mittelhessen
Regierungspräsidium Gießen
Gießen · Wetzlar · Marburg · Limburg · Weilburg · Alsfeld · Lauterbach
Nord- und Osthessen
Regierungspräsidium Kassel
Kassel · Fulda · Bad Hersfeld · Eschwege · Korbach · Homberg (Efze)
Für die Entscheidung über einen Antrag hat die Behörde 3 Monate Zeit, verlängerbar um einen weiteren Monat. Änderungen wie ein neuer Verkehrsleiter sind innerhalb von 28 Tagen zu melden.
Was der Verkehrsleiter tut
Tatsächliche und dauerhafte Leitung, nicht nur ein Name im Antrag.
Art. 4 VO (EG) Nr. 1071/2009 beschreibt, was ein Verkehrsleiter verantwortet. Genau das übernehmen wir und dokumentieren es so, dass es bei einer Betriebskontrolle standhält.
Instandhaltung der Fahrzeuge
Wartungsintervalle, Hauptuntersuchungen und Mängelmeldungen im Blick: dokumentiert, nicht nur erinnert.
Verträge und Beförderungspapiere
Prüfung von Beförderungsverträgen und Begleitdokumenten, bevor ein Fahrzeug den Hof verlässt.
Buchführung im Blick
Die Verordnung verlangt, dass der Verkehrsleiter die Rechnungsführung verfolgt, auch das gehört zur tatsächlichen Leitung.
Disposition von Fahrern und Fahrzeugen
Zuweisung von Aufträgen an Fahrer und Fahrzeuge mit Blick auf Lenk- und Ruhezeiten und Fahrerqualifikation.
Sicherheitsverfahren
Kontrolle der Sicherheitsverfahren im Betrieb, Auswertung von Fahrtenschreiberdaten, Unterweisung der Fahrer.
Kontakt zur Behörde
Meldungen an das Regierungspräsidium, Unterlagen bei Betriebskontrollen, Vertretung bei Rückfragen.
Güterverkehr
Transportunternehmen und Speditionen
Für die Erlaubnis nach § 3 GüKG und die Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden Verkehr. Für Fuhrparks mit schweren Lkw ebenso wie für Transporter zwischen 2,5 und 3,5 t, die seit Mai 2022 im grenzüberschreitenden Verkehr lizenzpflichtig sind.
Personenverkehr
Omnibusunternehmen in Hessen
Für Linienverkehr, Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen und Mietomnibusse mit Fahrzeugen für mehr als neun Personen. Der Verkehrsleiter braucht dafür die fachliche Eignung für den Personenverkehr, die haben wir.
Häufige Fragen
Was Unternehmen in Hessen vor der Anfrage wissen wollen.
Welche Behörde ist in Hessen für die Erlaubnis zuständig?
Was kostet ein externer Verkehrsleiter in Hessen?
Für wie viele Unternehmen darf ein externer Verkehrsleiter arbeiten?
Mein Verkehrsleiter ist ausgeschieden: Was muss ich tun?
Braucht das Regierungspräsidium einen bestimmten Vertrag?
Betreuen Sie ganz Hessen?
Übernehmen Sie auch Omnibusunternehmen?
Ehrlich gesagt
Wir nehmen nicht jedes Mandat an.
Ein Verkehrsleiter darf höchstens 4 Unternehmen mit zusammen 50 Fahrzeugen betreuen und muss im Betrieb präsent sein. Passt es nicht, sagen wir es im Erstgespräch, kostenlos und ohne Verpflichtung.