Frankfurt · Offenbach · Rhein-Main
Externer Verkehrsleiter für Transport- und Omnibusunternehmen
Güterverkehr und Personenverkehr, beides aus einer Hand: Wir vermitteln geprüfte Verkehrsleiter im Rhein-Main-Gebiet — mit persönlicher Betreuung statt Callcenter.
- Güterverkehr — Erlaubnis nach § 3 GüKG und Gemeinschaftslizenz
- Personenverkehr — Omnibus, über neun Sitzplätze
- EU-anerkannte Bescheinigung der fachlichen Eignung
- Persönlicher Ansprechpartner statt Callcenter
- Beratung auf Kroatisch, Serbisch, Bosnisch
Es eilt? 0176 432 59 863 — direkt beim Verkehrsleiter, nicht in der Warteschleife.
Fristen-Rechner
Wie viel Zeit bleibt Ihnen wirklich?
Rechnet in Ihrem Browser. Es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.
Ohne Verkehrsleiter läuft nach Art. 13 VO (EG) Nr. 1071/2009 in der Regel eine Frist von 6 Monaten. Danach steht die Erlaubnis zur Disposition.
- Güterverkehr
- Personenverkehr · Omnibus
- Frankfurt
- Offenbach
- Groß-Gerau
- Main-Taunus
- Hanau
- Leichte Nutzfahrzeuge 2,5–3,5 t
- Hrvatski · Srpski · Bosanski
- Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 1071/2009
Art. 21 VO (EG) 1071/2009
EU-weit anerkannte Bescheinigung der fachlichen Eignung
Güter- und Personenverkehr
Auch Omnibusunternehmen — über neun Sitzplätze
Bewusst regional
Frankfurt, Offenbach, Groß-Gerau, Main-Taunus, Hanau
Vier Sprachen
Deutsch, Kroatisch, Serbisch, Bosnisch
Daten in der EU
Hosting in Deutschland, keine externen Tracker
Ausgangslage
Ohne Verkehrsleiter läuft eine Frist.
Fünf Situationen führen fast immer hierher — im Güterverkehr wie im Omnibusverkehr. In allen zählt nur, wie viel Zeit noch bleibt und wer die Verantwortung übernimmt.
Verkehrsleiter ausgeschieden
Die Behörde hat eine Frist gesetzt. Nach Art. 13 sind es in der Regel sechs Monate.
Neugründung ohne Fachkunde
Fahrzeuge und Aufträge sind da, die Bescheinigung der fachlichen Eignung fehlt.
Betriebsübernahme
Der Betrieb geht an die nächste Generation, die Fachkunde bleibt beim Vorgänger.
Leichte Nutzfahrzeuge 2,5–3,5 t
Seit 2022 im grenzüberschreitenden Verkehr lizenzpflichtig — mit allen Voraussetzungen des Berufszugangs.
Omnibusbetrieb ohne Fachkunde
Für die gewerbliche Personenbeförderung über neun Sitzplätze gelten dieselben Voraussetzungen wie im Güterverkehr — dieselbe Frist inbegriffen.
Ein geprüfter Verkehrsleiter, zugeordnet statt gesucht
Wir wählen aus, wer zu Verkehrsart, Region und Fuhrparkgröße passt. Sie durchsuchen keine Liste.
Unterlagen, die die Behörde akzeptiert
Geschäftsbesorgungsvertrag, Bestellung, Nachweise — vollständig zusammengestellt, bevor der Antrag rausgeht.
Tatsächliche Leitung, dokumentiert
Weisungsbefugnis, Anwesenheit und Verantwortung werden von Anfang an schriftlich festgehalten.
Erreichbarkeit in Ihrer Sprache
Ein fester Ansprechpartner, telefonisch erreichbar — auf Deutsch, Kroatisch, Serbisch oder Bosnisch.
Güter- und Personenverkehr aus einer Hand
Die Bescheinigung deckt beide Verkehrsarten ab. Wer Lkw und Omnibusse führt, braucht dafür keine zwei Ansprechpartner.
Leistungen
Zwei Wege, ein Ziel: ein Betrieb, der einer Kontrolle standhält.
Die Verkehrsleiter-Funktion übernehmen wir für Sie. Alles Übrige ist Beratung für Frachtführer und Omnibusunternehmen — Organisation und Compliance, keine speditionellen Leistungen.
Verkehrsleiter-Funktion
Externer Verkehrsleiter für Güter- und Personenverkehr, bestellt nach Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1071/2009 — mit Weisungsbefugnis und Präsenz im Betrieb.
Berufszugang
Unterstützung bei der Erlaubnis nach § 3 GüKG und bei der Gemeinschaftslizenz, inklusive vollständiger Antragsunterlagen.
Lenk- und Ruhezeiten
Auswertung der Tachographendaten, Aufdecken systematischer Verstöße und Einhaltung der Archivierungspflichten.
Fahrerqualifikation
Überwachung der Modul-95-Weiterbildung, Führerscheinkontrolle und eine Fristenübersicht, die niemanden durchrutschen lässt.
Betriebskontrollen
Vorbereitung auf Prüfungen durch BALM und Behörden: prüfungsfeste Ablagen, typische Fragen, Nacharbeiten der Lücken.
Betriebsorganisation und Ladungssicherung
Abläufe, Zuständigkeiten und Dokumentation für wachsende Fuhrparks; Unterweisung zur Ladungssicherung.
Compliance digital
Rechnen Sie nach, bevor Sie anrufen.
Drei Werkzeuge, die vollständig in Ihrem Browser laufen: kein Login, kein Konto, keine Datenübertragung. Was Sie hier eingeben, verlässt Ihr Gerät nicht.
- 1
Fristen-Rechner
Austrittsdatum eintragen, verbleibende Tage bis zum Ablauf der Frist nach Art. 13 ablesen — inklusive Hinweis auf die Verlängerung in Härtefällen.
- 2
Kapazitäts-Check
Zeigt, wie sich Ihre Fahrzeuganzahl zur gesetzlichen Obergrenze von 50 Fahrzeugen je Verkehrsleiter verhält.
- 3
Unterlagen-Check
Die Nachweise, die Behörden in der Regel verlangen, als abhakbare Liste mit Fortschritt.
Ein Kundenportal gibt es bewusst noch nicht. Wir bauen kein Produkt, das wir heute nicht betreiben können — diese Werkzeuge funktionieren dafür sofort und ohne Anmeldung.
Compliance-Cockpit
Rechnet in Ihrem Browser · keine Anmeldung · keine Speicherung
Wie viel Zeit bleibt nach Art. 13?
Ohne Verkehrsleiter läuft nach Art. 13 VO (EG) Nr. 1071/2009 in der Regel eine Frist von 6 Monaten. Tragen Sie das Austrittsdatum ein, um die verbleibenden Tage zu sehen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Ablauf
So funktioniert die Vermittlung.
Sie beschreiben Ihre Lage, wir ordnen zu. Keine Liste zum Selbstsuchen, keine anonyme Datenbank, kein Callcenter dazwischen.
- 1
Anfrage
Fahrzeuganzahl, Standort, Frist. Drei Minuten Formular oder ein Anruf.
- 2
Erstgespräch
20 Minuten, kostenlos. Ehrliche Einschätzung, ob und wie schnell es geht.
- 3
Zuordnung
Wir wählen einen geprüften Verkehrsleiter aus, der zu Verkehrsart, Region und Fahrzeugzahl passt.
- 4
Vertrag und Betreuung
Geschäftsbesorgungsvertrag nach den Anforderungen der Behörde, danach laufende Zusammenarbeit.
Für wen wir arbeiten
Sechs Konstellationen, in denen wir helfen können.
Wenn Ihr Fall nicht dabei ist, sagen wir das im Erstgespräch — statt ein Mandat anzunehmen, das nicht passt.
Frachtführer mit 3 bis 8 Fahrzeugen
Inhabergeführte Betriebe, bei denen der Chef selbst disponiert und für die eine feste Verkehrsleiter-Stelle nicht wirtschaftlich ist.
Omnibusunternehmen
Gewerbliche Personenbeförderung mit Fahrzeugen für mehr als neun Personen. Taxi- und Mietwagenverkehr fällt nicht darunter.
Neugründungen
Fahrzeuge, Fahrer und Aufträge stehen bereit, die fachliche Eignung fehlt noch — hier entscheidet die Reihenfolge der Anträge über den Starttermin.
Betriebe mit leichten Nutzfahrzeugen
Fuhrparks von 2,5 bis 3,5 t, die international fahren und seit 2022 dieselben Voraussetzungen erfüllen müssen wie große Fahrzeuge.
Betriebsübernahmen
Der Betrieb wechselt in die nächste Generation oder an einen Käufer, die Fachkunde bleibt beim Vorgänger.
Betriebe vor einer Kontrolle
Unternehmen, die ihre Organisation prüfungsfest aufstellen wollen — auch ohne Verkehrsleiter-Mandat, nur mit Beratung.
Einsatzgebiet: Frankfurt, Offenbach, Groß-Gerau, Main-Taunus und Hanau. Bewusst regional — weil ausreichende Anwesenheit am Niederlassungsort zur tatsächlichen Leitung gehört.
Der Unterschied
Echte Verkehrsleitung, kein Name auf dem Papier.
Art. 4 Abs. 1 der Verordnung verlangt, dass der Verkehrsleiter die Verkehrstätigkeit tatsächlich und dauerhaft leitet. Die GüKVwV nennt dafür vier Kriterien. Wer sie nicht erfüllt, riskiert die Erlaubnis.
Das ist unbequem und kostet mehr als eine Unterschrift. Es ist aber der einzige Weg, der bei einer Betriebskontrolle standhält.
Weisungsbefugnis
Der Verkehrsleiter kann Anweisungen geben, die im Betrieb auch befolgt werden.
Angemessene Vergütung
Die Vergütung entspricht dem Grad der Verantwortung, die er trägt.
Anwesenheit am Standort
Ausreichende Präsenz am Niederlassungsort während der Geschäftszeiten.
Verantwortung für den Verkehr
Zuständig für Fahrzeuge, Fahrer, Lenkzeiten, Wartung und Dokumentation.
Warum wir
Vier Gründe, die keiner erfundenen Zahl bedürfen.
Aus der Praxis, nicht aus dem Lehrbuch
Geführt von einem hauptberuflichen Speditionsleiter aus dem Rhein-Main-Gebiet. Was hier beraten wird, wird anderswo täglich gemacht.
Behördenwissen statt Allgemeinplätze
Kreisverwaltung Offenbach, Stadt Offenbach, Regierungspräsidium Darmstadt: Wer was verlangt, unterscheidet sich — wir sammeln genau das.
Beratung in vier Sprachen
Deutsch, Kroatisch, Serbisch, Bosnisch. Bei Fristen und Behördenschreiben entscheidet Verständlichkeit.
Grenzen, die wir aussprechen
Vier Unternehmen je Verkehrsleiter, keine speditionellen Leistungen, keine Rechtsberatung. Wer alles verspricht, hält nichts davon.
Grenzen
Ein Verkehrsleiter, höchstens vier Unternehmen.
Genau deshalb bauen wir ein Netzwerk auf: Ist eine Kapazität belegt, geht die Anfrage an einen anderen geprüften Verkehrsleiter — statt auf eine Warteliste.
Gesetzliche Obergrenze
Vier Mandate — mehr lässt die Verordnung nicht zu.
4
Unternehmen je Verkehrsleiter — mehr erlaubt die Verordnung nicht.
50
Fahrzeuge kumuliert über alle betreuten Unternehmen.

Wer dahintersteht
Ein Ansprechpartner, der die Verantwortung selbst trägt.
Verkehrsleitung ist keine Verwaltungsaufgabe, die man an ein Callcenter abgibt. Sie hängt an einer Person, die im Ernstfall gegenüber der Behörde geradesteht — und diese Person sollten Sie kennen, bevor Sie unterschreiben.
Mein Berufsweg beginnt am Abfertigungsschalter und in der Zollabwicklung, führt über die internationale Disposition und die Führung von Teams bis zur Verantwortung für einen internationalen Landverkehrsbereich. Lenk- und Ruhezeiten, Fahrerqualifikation, Ladungssicherung und Betriebskontrollen sind für mich Tagesgeschäft, keine Seminarunterlage.
Genau das erwarte ich auch von jedem Verkehrsleiter im Netzwerk: Weisungen geben, präsent sein, Verantwortung übernehmen. Wer nur seinen Namen zur Verfügung stellen will, ist bei uns falsch.
Diplom-Verkehrsingenieur
Studium der Verkehrswissenschaften, Fachrichtung Transport und Logistik.
Fachliche Eignung für beide Verkehrsarten
Bescheinigung nach Anhang III der VO (EG) Nr. 1071/2009 für Güter- und Personenverkehr, in Kroatien erworben und nach Art. 21 EU-weit anerkannt.
Praxis im internationalen Landverkehr
Beruflicher Weg von der Abfertigung und Zollabwicklung über die internationale Disposition bis zur Leitung des internationalen Bereichs eines Speditionsbetriebs im Rhein-Main-Gebiet.
Deutsch, Kroatisch, Serbisch, Bosnisch, Englisch
Behördenschreiben und Fristen bespricht man am besten in der Sprache, in der man denkt.
Zahlen
Die Zahlen, die zählen, stehen in der Verordnung.
Wir sind neu am Markt und veröffentlichen deshalb keine Kunden- oder Umsatzzahlen. Diese hier gelten für jeden Betrieb im Güterkraftverkehr — und bestimmen Ihren Zeitplan.
- 6 Monate
Frist nach Ausscheiden
In Härtefällen kann die Behörde auf 9 Monate verlängern (Art. 13).
- 4
Unternehmen je Verkehrsleiter
Mehr Mandate lässt die Verordnung nicht zu — unabhängig vom Anbieter.
- 50
Fahrzeuge kumuliert
Obergrenze über alle Unternehmen, die ein Verkehrsleiter zugleich führt.
- 3 Monate
Entscheidungsfrist der Behörde
Verlängerbar um einen weiteren Monat — Bearbeitungszeit, die von Ihrer Frist abgeht.
- 10 Jahre
Maximale Laufzeit der Erlaubnis
Danach ist eine erneute Prüfung der Voraussetzungen fällig.
- 9 Sitzplätze
Grenze zum Omnibusverkehr
Über neun Personen einschließlich Fahrer gilt Personenverkehr.
Typische Fallkonstellationen
So sehen die Fälle aus, für die wir gebaut sind.
Keine Kundenreferenzen: Wir sind neu und erfinden keine. Was Sie hier lesen, sind typische Konstellationen aus Güter- und Personenverkehr und das Vorgehen, das wir darauf anwenden.
Verkehrsleiter kündigt, Behörde schreibt
Ein Betrieb mit sechs Fahrzeugen verliert seinen angestellten Verkehrsleiter. Wenige Wochen später kommt das Schreiben der Behörde mit einer Frist.
Vorgehen
- Frist berechnen und Restlaufzeit gegen die Bearbeitungszeit der Behörde stellen
- Passenden Verkehrsleiter zuordnen, Kapazität und Verkehrsart prüfen
- Bestellung, Geschäftsbesorgungsvertrag und Nachweise zusammenstellen
Ziel ist ein vollständiger Antrag, der ohne Nachforderung entschieden werden kann — jeder Rückläufer kostet Wochen, die die Frist nicht hergibt.
Omnibusbetrieb, Verkehrsleiter geht in Rente
Ein Unternehmen mit fünf Reisebussen verliert den Verkehrsleiter altersbedingt. Die Fahrten sind für die Saison bereits verkauft.
Vorgehen
- Verkehrsleiter mit Fachkunde für den Personenverkehr zuordnen — nicht jede Bescheinigung deckt beide Verkehrsarten ab
- Bestellung und Geschäftsbesorgungsvertrag aufsetzen, Aufgaben und Weisungsbefugnis abgrenzen
- Unterlagen für die zuständige Behörde zusammenstellen, Frist gegen deren Bearbeitungszeit rechnen
Personenverkehr ist von denselben Regeln erfasst wie der Güterverkehr: über neun Sitzplätze gilt dieselbe Frist und dieselbe Anforderung an die tatsächliche Leitung.
Kontrolle angekündigt, Ablage unklar
Ein Betrieb mit zwölf Fahrzeugen erwartet eine Prüfung. Tachographendaten liegen vor, sind aber nie systematisch ausgewertet worden.
Vorgehen
- Auswertung der Lenk- und Ruhezeiten, systematische Verstöße identifizieren
- Archivierung und Fahrerqualifikation prüfen, Fristen sichtbar machen
- Prüfungsfeste Ablage aufbauen und Zuständigkeiten festlegen
Diese Arbeit unterliegt keinem Mandatslimit und funktioniert auch dann, wenn der Verkehrsleiter im eigenen Haus sitzt.
Statt Bewertungen
Wir sind neu. Deshalb stehen hier Zusagen statt Stimmen.
Bewertungen kann man kaufen, Referenzen erfinden. Beides tun wir nicht. Was wir stattdessen anbieten, ist überprüfbar — Sie merken es beim ersten Telefonat.
Wir sagen ab, wenn es nicht passt
Passt Verkehrsart, Region oder Kapazität nicht, hören Sie das im Erstgespräch — nicht nach der Unterschrift.
Sie erreichen einen Menschen
Eine Nummer, ein Ansprechpartner. Kein Ticketsystem, keine wechselnden Bearbeiter, keine Warteschleife.
Keine Kosten vor dem Gespräch
Erstgespräch und Einschätzung sind kostenlos. Preise entstehen erst, wenn wir Ihren Fuhrpark kennen.
Keine erfundenen Referenzen
Solange wir keine Kunden haben, die wir nennen dürfen, steht hier nichts. Diese Seite bleibt frei von Sternen, Logos und ausgedachten Zahlen.
Sobald erste Mandate abgeschlossen sind und die Unternehmen zustimmen, stehen hier echte Stimmen — mit Namen. Bis dahin gilt: 0176 432 59 863 anrufen und sich selbst ein Bild machen.
Häufige Fragen
Was Unternehmer zuerst fragen.
Was macht ein externer Verkehrsleiter?
Wie lange habe ich Zeit, wenn mein Verkehrsleiter ausgeschieden ist?
Gilt das auch für Omnibusunternehmen?
Was kostet das?
Wie schnell kann es losgehen?
Welche Unterlagen braucht die Behörde?
Was ist ein Scheinverkehrsleiter und warum ist er gefährlich?
Ich habe eine ausländische Fachkunde — gilt die in Deutschland?
Nächster Schritt
Sagen Sie uns, wie viel Zeit bleibt.
Ein Anruf reicht für die erste Einschätzung. Kostenlos, ohne Verpflichtung — in Deutsch, Kroatisch, Serbisch oder Bosnisch.
Oder per E-Mail: info@ihrverkehrsleiter.de
Sie haben eine Bescheinigung und freie Kapazität? Kostenlos registrieren