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IhrVerkehrsleiter

Externer Verkehrsleiter in Hessen für Transport- und Omnibusunternehmen

Güterverkehr und Personenverkehr aus einer Hand: geprüfte Verkehrsleiter in Hessen und im Rhein-Main-Gebiet, mit persönlicher Betreuung statt Callcenter.

Es eilt? 0176 432 59 863, direkt beim Verkehrsleiter.Neu: Tachographenpflicht für Transporter ab 2,5 t

I

Fünf Lagen führen fast immer hierher.

Im Güterverkehr wie im Omnibusverkehr. In allen zählt nur, wie viel Zeit noch bleibt und wer die Verantwortung übernimmt.

  • Verkehrsleiter ausgeschieden

    Die Behörde hat eine Frist gesetzt. Nach Art. 13 sind es in der Regel sechs Monate.

  • Neugründung ohne Fachkunde

    Fahrzeuge und Aufträge sind da, die Bescheinigung der fachlichen Eignung fehlt.

  • Betriebsübernahme

    Der Betrieb geht an die nächste Generation, die Fachkunde bleibt beim Vorgänger.

  • Leichte Nutzfahrzeuge 2,5–3,5 t

    Seit 2022 im grenzüberschreitenden Verkehr lizenzpflichtig, mit allen Voraussetzungen des Berufszugangs.

  • Omnibusbetrieb ohne Fachkunde

    Für die gewerbliche Personenbeförderung über neun Sitzplätze gelten dieselben Voraussetzungen wie im Güterverkehr, dieselbe Frist inbegriffen.

II

Ohne Verkehrsleiter läuft eine Frist.

Nach Art. 13 VO (EG) Nr. 1071/2009 bleiben in der Regel sechs Monate, um die fachliche Eignung wieder nachzuweisen. Das ist weniger, als es klingt.

Beispiel: der Verkehrsleiter ist ausgeschieden

70

von 182 Tagen übrig

Die Uhr hält an, sobald ein Verkehrsleiter bestellt ist und die fachliche Eignung wieder nachgewiesen werden kann. Wer früher anruft, behält mehr von seiner Frist.

Eigene Frist berechnen

  1. Monat 1
  2. Monat 2
  3. Monat 3
  4. Monat 4
  5. Monat 5
  6. Monat 6

Verkehrsleiter bestellt

  • Tag 1 Der Verkehrsleiter scheidet aus. Die Frist beginnt zu laufen.
  • Tag 28 Bis hierhin ist der Wechsel der Behörde mitzuteilen (§ 10 Abs. 5 GBZugV).
  • Monat 3 Für die Entscheidung über einen Antrag hat die Behörde bis zu drei Monate Zeit.
  • Tag 182 Die Frist endet. Danach steht die Erlaubnis zur Disposition.

Beispielverlauf mit gerundeten Wochen. Die maßgebliche Frist setzt die zuständige Behörde im Einzelfall.

Und wie viel bleibt Ihnen?

Tragen Sie ein, seit wann Ihr Verkehrsleiter fehlt. Das Ergebnis geht auf Wunsch direkt in Ihre Anfrage, damit wir wissen, wie dringend es ist.

Lieber sprechen? 0176 432 59 863

Fristen-Rechner

Wie viel Zeit bleibt Ihnen wirklich?

Rechnet in Ihrem Browser. Es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.

Ohne Verkehrsleiter läuft nach Art. 13 VO (EG) Nr. 1071/2009 in der Regel eine Frist von 6 Monaten. Danach steht die Erlaubnis zur Disposition.

III

Zwei Wege, ein Ziel: ein Betrieb, der einer Kontrolle standhält.

Die Verkehrsleiter-Funktion übernehmen wir für Sie. Alles Übrige ist Beratung für Frachtführer und Omnibusunternehmen: Organisation und Compliance, keine speditionellen Leistungen.

Vermittlung

Verkehrsleiter-Funktion

Externer Verkehrsleiter für Güter- und Personenverkehr, bestellt nach Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1071/2009: mit Weisungsbefugnis und Präsenz im Betrieb.

  • Ein geprüfter Verkehrsleiter, zugeordnet statt gesucht

    Wir wählen aus, wer zu Verkehrsart, Region und Fuhrparkgröße passt. Sie durchsuchen keine Liste.

  • Unterlagen, die die Behörde akzeptiert

    Geschäftsbesorgungsvertrag, Bestellung, Nachweise: vollständig zusammengestellt, bevor der Antrag rausgeht.

  • Tatsächliche Leitung, dokumentiert

    Weisungsbefugnis, Anwesenheit und Verantwortung werden von Anfang an schriftlich festgehalten.

  • Erreichbarkeit in Ihrer Sprache

    Ein fester Ansprechpartner, telefonisch erreichbar: auf Deutsch, Kroatisch, Serbisch oder Bosnisch.

  • Güter- und Personenverkehr aus einer Hand

    Die Bescheinigung deckt beide Verkehrsarten ab. Wer Lkw und Omnibusse führt, braucht dafür keine zwei Ansprechpartner.

Beratung

  • Berufszugang

    Unterstützung bei der Erlaubnis nach § 3 GüKG und bei der Gemeinschaftslizenz, inklusive vollständiger Antragsunterlagen.

  • Lenk- und Ruhezeiten

    Auswertung der Tachographendaten, Aufdecken systematischer Verstöße und Einhaltung der Archivierungspflichten.

  • Fahrerqualifikation

    Führerscheinkontrolle, Überwachung der Qualifikationsnachweise und eine Fristenübersicht, die niemanden durchrutschen lässt.

  • Betriebskontrollen

    Vorbereitung auf Prüfungen durch BALM und Behörden: prüfungsfeste Ablagen, typische Fragen, Nacharbeiten der Lücken.

  • Betriebsorganisation und Ladungssicherung

    Abläufe, Zuständigkeiten und Dokumentation für wachsende Fuhrparks; Unterweisung zur Ladungssicherung.

Beratung ansehen

Einsatzgebiet ist ganz Hessen, von Darmstadt bis Kassel: externer Verkehrsleiter in Hessen für Transportunternehmen und Verkehrsleiter für Omnibusunternehmen.

IV

Echte Verkehrsleitung, kein Name auf dem Papier.

Art. 4 Abs. 1 der Verordnung verlangt, dass der Verkehrsleiter die Verkehrstätigkeit tatsächlich und dauerhaft leitet. Die GüKVwV nennt dafür vier Kriterien. Wer sie nicht erfüllt, riskiert die Erlaubnis.

a)Weisungsbefugnis
Der Verkehrsleiter kann Anweisungen geben, die im Betrieb auch befolgt werden.
b)Angemessene Vergütung
Die Vergütung entspricht dem Grad der Verantwortung, die er trägt.
c)Anwesenheit am Standort
Ausreichende Präsenz am Niederlassungsort während der Geschäftszeiten.
d)Verantwortung für den Verkehr
Zuständig für Fahrzeuge, Fahrer, Lenkzeiten, Wartung und Dokumentation.

4Unternehmen je Verkehrsleiter, mehr erlaubt die Verordnung nicht.

50Fahrzeuge kumuliert über alle betreuten Unternehmen.

Das ist unbequem und kostet mehr als eine Unterschrift. Es ist aber der einzige Weg, der bei einer Betriebskontrolle standhält. Ist die Kapazität belegt, geht die Anfrage an einen anderen geprüften Verkehrsleiter, statt auf eine Warteliste.

V

So funktioniert die Vermittlung.

Sie beschreiben Ihre Lage, wir ordnen zu. Keine Liste zum Selbstsuchen, keine anonyme Datenbank, kein Callcenter dazwischen.

  1. 1

    Anfrage

    Fahrzeuganzahl, Standort, Frist. Drei Minuten Formular oder ein Anruf.

  2. 2

    Erstgespräch

    20 Minuten, kostenlos. Ehrliche Einschätzung, ob und wie schnell es geht.

  3. 3

    Zuordnung

    Wir wählen einen geprüften Verkehrsleiter aus, der zu Verkehrsart, Region und Fahrzeugzahl passt.

  4. 4

    Vertrag und Betreuung

    Geschäftsbesorgungsvertrag nach den Anforderungen der Behörde, danach laufende Zusammenarbeit.

Ablauf im Detail

VI

Tachographenpflicht für Transporter ab 2,5 Tonnen

Neu seit 1. Juli 2026. Wer mit leichten Nutzfahrzeugen über die Grenze fährt oder Kabotage macht, braucht einen intelligenten Fahrtenschreiber. Drei Angaben genügen für die erste Einordnung.

  • Grenzüberschreitend und Kabotage über 2,5 t: Fahrtenschreiber Gen2V2 erforderlich
  • Bei Gespannen zählen Zugfahrzeug und Anhänger zusammen
  • Gilt seit 1. Juli 2026 auch für bereits zugelassene Fahrzeuge
  • Bußgelder bis 1.500 € je Kontrolle, Stilllegung an Grenzübergängen möglich

LCV-Check

Rechnet im Browser · keine Speicherung

t oder kg

Bei Gespannen zählen Zugfahrzeug und Anhänger zusammen, der am häufigsten übersehene Punkt.

2. Grenzüberschreitende Fahrten oder Kabotage?
3. Zulassung des Fahrzeugs

Drei Angaben genügen für eine erste Einordnung. Der Check sagt Ihnen auch, wenn Sie nicht betroffen sind, das ist der Normalfall bei rein nationalen Einsätzen.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich ist die Beurteilung des konkreten Fahrzeugs und Einsatzes.

VII

Rechnen Sie nach, bevor Sie anrufen.

Drei Werkzeuge, die vollständig in Ihrem Browser laufen: kein Login, kein Konto, keine Datenübertragung. Was Sie hier eingeben, verlässt Ihr Gerät nicht.

  1. Fristen-Rechner

    Austrittsdatum eintragen, verbleibende Tage bis zum Ablauf der Frist nach Art. 13 ablesen, inklusive Hinweis auf die Verlängerung in Härtefällen.

  2. Kapazitäts-Check

    Zeigt, wie sich Ihre Fahrzeuganzahl zur gesetzlichen Obergrenze von 50 Fahrzeugen je Verkehrsleiter verhält.

  3. Unterlagen-Check

    Die Nachweise, die Behörden in der Regel verlangen, als abhakbare Liste mit Fortschritt.

Ein Kundenportal gibt es bewusst noch nicht. Wir bauen kein Produkt, das wir heute nicht betreiben können. Diese Werkzeuge funktionieren dafür sofort und ohne Anmeldung.

Compliance-Cockpit

Rechnet in Ihrem Browser · keine Anmeldung · keine Speicherung

Wie viel Zeit bleibt nach Art. 13?

Ohne Verkehrsleiter läuft nach Art. 13 VO (EG) Nr. 1071/2009 in der Regel eine Frist von 6 Monaten. Tragen Sie das Austrittsdatum ein, um die verbleibenden Tage zu sehen.

180Tage

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

VIII

Sechs Konstellationen, in denen wir helfen können.

Wenn Ihr Fall nicht dabei ist, sagen wir das im Erstgespräch, statt ein Mandat anzunehmen, das nicht passt.

Unternehmen, für die wir arbeiten
BereichKonstellation
Güterverkehr

Frachtführer mit 3 bis 8 Fahrzeugen

Inhabergeführte Betriebe, bei denen der Chef selbst disponiert und für die eine feste Verkehrsleiter-Stelle nicht wirtschaftlich ist.

Personenverkehr

Omnibusunternehmen

Gewerbliche Personenbeförderung mit Fahrzeugen für mehr als neun Personen. Taxi- und Mietwagenverkehr fällt nicht darunter.

Berufszugang

Neugründungen

Fahrzeuge, Fahrer und Aufträge stehen bereit, die fachliche Eignung fehlt noch. Hier entscheidet die Reihenfolge der Anträge über den Starttermin.

2,5–3,5 t

Betriebe mit leichten Nutzfahrzeugen

Fuhrparks von 2,5 bis 3,5 t, die international fahren und seit 2022 dieselben Voraussetzungen erfüllen müssen wie große Fahrzeuge.

Nachfolge

Betriebsübernahmen

Der Betrieb wechselt in die nächste Generation oder an einen Käufer, die Fachkunde bleibt beim Vorgänger.

Compliance

Betriebe vor einer Kontrolle

Unternehmen, die ihre Organisation prüfungsfest aufstellen wollen, auch ohne Verkehrsleiter-Mandat, nur mit Beratung.

Einsatzgebiet: ganz Hessen

Wir kommen in den Betrieb, denn ausreichende Anwesenheit am Niederlassungsort gehört zur tatsächlichen Leitung. Zuständig für Ihre Erlaubnis ist das Regierungspräsidium des Bezirks, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.

Regierungsbezirk Darmstadt
Südhessen und Rhein-Main
Frankfurt am Main, Offenbach, Darmstadt, Wiesbaden, Hanau, Rüsselsheim, Bad Homburg, Friedberg, Groß-Gerau, Eschborn, Kelsterbach, Neu-Isenburg
Regierungsbezirk Gießen
Mittelhessen
Gießen, Wetzlar, Marburg, Limburg, Weilburg, Alsfeld, Lauterbach
Regierungsbezirk Kassel
Nord- und Osthessen
Kassel, Fulda, Bad Hersfeld, Eschwege, Korbach, Homberg (Efze)

Mehr dazu: externer Verkehrsleiter in Hessen und Verkehrsleiter für Omnibusunternehmen in Hessen.

IX

Wir sind neu. Deshalb stehen hier Zusagen statt Stimmen.

Bewertungen kann man kaufen, Referenzen erfinden. Beides tun wir nicht. Was wir stattdessen anbieten, ist überprüfbar: Sie merken es beim ersten Telefonat.

Nebojsa Novakovic, Inhaber und Verkehrsleiter

Nebojsa Novakovic

Inhaber · Verkehrsleiter für Güter- und Personenverkehr

Diplom-Verkehrsingenieur, EU-anerkannte Fachkunde, Praxis im internationalen Landverkehr. Mehr über mich

  1. Wir sagen ab, wenn es nicht passt

    Passt Verkehrsart, Region oder Kapazität nicht, hören Sie das im Erstgespräch, nicht nach der Unterschrift.

  2. Sie erreichen einen Menschen

    Eine Nummer, ein Ansprechpartner. Kein Ticketsystem, keine wechselnden Bearbeiter, keine Warteschleife.

  3. Keine Kosten vor dem Gespräch

    Erstgespräch und Einschätzung sind kostenlos. Die Verkehrsleitung beginnt ab 400 € im Monat. Die genaue Zahl nennen wir, wenn wir Ihren Fuhrpark kennen.

  4. Keine erfundenen Referenzen

    Solange wir keine Kunden haben, die wir nennen dürfen, steht hier nichts. Diese Seite bleibt frei von Sternen, Logos und ausgedachten Zahlen.

Was feststeht

Art. 21 VO (EG) 1071/2009
EU-weit anerkannte Bescheinigung der fachlichen Eignung
Güterverkehr
Erlaubnis nach § 3 GüKG und Gemeinschaftslizenz
Personenverkehr
Omnibus, über neun Sitzplätze
Ganz Hessen
Regierungsbezirke Darmstadt, Gießen und Kassel
Vier Sprachen
Deutsch, Kroatisch, Serbisch, Bosnisch
Daten in der EU
Hosting in Deutschland, keine externen Tracker

X

Was Unternehmer zuerst fragen.

Was macht ein externer Verkehrsleiter?
Er übernimmt die fachliche Eignung für das Unternehmen und leitet die Verkehrstätigkeit tatsächlich und dauerhaft: Einsatzfähigkeit und Wartung der Fahrzeuge, Lenk- und Ruhezeiten, Fahrerqualifikation, Dokumentation gegenüber der Behörde. Er ist kein Name auf dem Papier, sondern eine im Betrieb sichtbare Funktion.
Wie lange habe ich Zeit, wenn mein Verkehrsleiter ausgeschieden ist?
Nach Art. 13 VO (EG) Nr. 1071/2009 hat das Unternehmen in der Regel sechs Monate, um die fachliche Eignung wieder nachzuweisen. Bei Tod oder Berufsunfähigkeit des bisherigen Verkehrsleiters kann die Behörde auf neun Monate verlängern. Der Fristen-Rechner auf dieser Seite zeigt die verbleibenden Tage.
Gilt das auch für Omnibusunternehmen?
Ja. Die Bescheinigung deckt Güter- und Personenverkehr ab. Als Personenverkehr gilt die gewerbliche Beförderung mit Fahrzeugen für mehr als neun Personen einschließlich Fahrer. Taxi- und Mietwagenverkehr fällt nicht darunter und wird von uns nicht angeboten.
Was kostet das?
Ab 400 € im Monat. Der genaue Betrag richtet sich nach Fahrzeuganzahl, Verkehrsart und Aufwand, im Erstgespräch nennen wir nach einem kurzen Blick auf Ihren Fuhrpark eine feste Zahl.
Wie schnell kann es losgehen?
Das Erstgespräch findet in der Regel innerhalb weniger Tage statt. Wie schnell die Bestellung wirksam wird, hängt von der zuständigen Behörde und der Vollständigkeit der Unterlagen ab; für die Entscheidung über den Antrag hat die Behörde drei Monate Zeit, verlängerbar um einen weiteren Monat.
Welche Unterlagen braucht die Behörde?
Typischerweise die Bescheinigung der fachlichen Eignung des Verkehrsleiters, den Vertrag über seine Bestellung mit Aufgaben und Befugnissen, Nachweise zur finanziellen Leistungsfähigkeit und zur Zuverlässigkeit sowie den Nachweis einer Niederlassung. Was im Einzelfall verlangt wird, unterscheidet sich je nach Behörde, wir stellen die Unterlagen gemeinsam zusammen.
Was ist ein Scheinverkehrsleiter und warum ist er gefährlich?
Ein Scheinverkehrsleiter stellt nur seinen Namen zur Verfügung, ohne den Betrieb tatsächlich zu leiten. Fällt das bei einer Betriebskontrolle auf, steht die Erlaubnis zur Disposition, im schlimmsten Fall stehen die Fahrzeuge. Deshalb dokumentieren wir Weisungsbefugnis, Anwesenheit und Verantwortung von Anfang an.
Ich habe eine ausländische Fachkunde: Gilt die in Deutschland?
Bescheinigungen, die ein anderer EU-Mitgliedstaat nach Anhang III der Verordnung ausgestellt hat, werden nach Art. 21 gegenseitig anerkannt. Entscheidend ist zusätzlich, ob die Bescheinigung den grenzüberschreitenden Verkehr abdeckt.

Sagen Sie uns, wie viel Zeit bleibt.

Ein Anruf reicht für die erste Einschätzung, kostenlos und ohne Verpflichtung, auf Deutsch, Kroatisch, Serbisch oder Bosnisch: 0176 432 59 863. Oder Sie senden eine Anfrage, per E-Mail an info@ihrverkehrsleiter.de.

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