Vermittlung
Verkehrsleiter-Funktion
Externer Verkehrsleiter für Güter- und Personenverkehr, bestellt nach Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1071/2009: mit Weisungsbefugnis und Präsenz im Betrieb.
Ein geprüfter Verkehrsleiter, zugeordnet statt gesucht
Wir wählen aus, wer zu Verkehrsart, Region und Fuhrparkgröße passt. Sie durchsuchen keine Liste.
Unterlagen, die die Behörde akzeptiert
Geschäftsbesorgungsvertrag, Bestellung, Nachweise: vollständig zusammengestellt, bevor der Antrag rausgeht.
Tatsächliche Leitung, dokumentiert
Weisungsbefugnis, Anwesenheit und Verantwortung werden von Anfang an schriftlich festgehalten.
Erreichbarkeit in Ihrer Sprache
Ein fester Ansprechpartner, telefonisch erreichbar: auf Deutsch, Kroatisch, Serbisch oder Bosnisch.
Güter- und Personenverkehr aus einer Hand
Die Bescheinigung deckt beide Verkehrsarten ab. Wer Lkw und Omnibusse führt, braucht dafür keine zwei Ansprechpartner.
