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IhrVerkehrsleiter
Für Transport- und Omnibusunternehmen

Externer Verkehrsleiter für Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet

Für Lkw-Fuhrparks und Omnibusbetriebe gleichermaßen. Beschreiben Sie kurz Ihre Lage: Fahrzeuge, Standort, Frist. Wir ordnen einen geprüften Verkehrsleiter zu und sagen Ihnen im Erstgespräch, was realistisch möglich ist.

  • Antwort innerhalb von 24 Stunden

    Werktags. Anfragen mit laufender Behördenfrist bearbeiten wir zuerst.

  • Erstgespräch, 20 Minuten

    Kostenlos und ehrlich. Auch dann, wenn wir Ihnen sagen müssen, dass es knapp wird.

  • Ein geprüfter Verkehrsleiter

    Passend zu Verkehrsart, Region und Fahrzeugzahl: ausgewählt, nicht aus einer Liste gesucht.

Lieber sprechen? Rufen Sie an: deutsch, kroatisch, serbisch oder bosnisch.

0176 432 59 863

Zugmaschinen bzw. Fahrzeuge, die in der Erlaubnis geführt werden.

Bis wann brauchen Sie den Verkehrsleiter?

Das ist das wichtigste Feld. Danach richtet sich, wen wir zuerst zurückrufen.

Falls die Behörde ein Datum genannt hat.

Aktuelle Situation*
Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet. Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich zur Bearbeitung dieser Anfrage.

Zuständigkeit

Welche Behörde entscheidet, hängt von Ihrem Sitz ab.

Die Anforderungen unterscheiden sich im Detail. Wir wissen, welche Unterlagen wo verlangt werden, und stellen sie mit Ihnen zusammen.

Kreis Offenbach

Kreisverwaltung Offenbach, Dietzenbach

Stadt Offenbach

Stadt Offenbach am Main

Frankfurt, Hochtaunus, Main-Taunus

Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III 33.3

Für die Entscheidung über den Antrag hat die Behörde 3 Monate Zeit, verlängerbar um einen weiteren Monat. Das ist der Grund, warum eine 6-Monats-Frist kürzer ist, als sie klingt.

Häufige Fragen

Was Unternehmen vor der Anfrage wissen wollen.

Für wie viele Unternehmen und Fahrzeuge darf ein externer Verkehrsleiter tätig sein?
Nach Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1071/2009 für höchstens 4 Unternehmen mit zusammen höchstens 50 Fahrzeugen. Deshalb fragen wir im Erstgespräch nach Ihrer Fahrzeugzahl, und nach den Mandaten, die ein Verkehrsleiter bereits führt.
Was muss im Vertrag mit dem externen Verkehrsleiter stehen?
Die Verordnung verlangt, dass die Aufgaben des externen Verkehrsleiters in einem Vertrag mit dem Unternehmen festgelegt sind. Die Behörde prüft diesen Vertrag zusammen mit der Bescheinigung der fachlichen Eignung. Entscheidend ist, dass Weisungsbefugnis und tatsächliche Leitung daraus hervorgehen, ein Vertrag, der nur einen Namen stellt, trägt nicht.
Was kostet ein externer Verkehrsleiter?
Ab 400 € im Monat. Der genaue Betrag richtet sich vor allem nach der Fahrzeuganzahl, dazu nach Verkehrsart und Aufwand im Betrieb. Nach einem kurzen Blick auf Ihren Fuhrpark nennen wir im Erstgespräch eine konkrete Zahl. Erstgespräch und Einschätzung sind kostenlos.
Welche Behörde ist in Frankfurt und Offenbach zuständig?
Für Frankfurt, den Hochtaunus- und den Main-Taunus-Kreis das Regierungspräsidium Darmstadt, für die Stadt Offenbach die Stadt Offenbach am Main, für den Kreis Offenbach die Kreisverwaltung in Dietzenbach. Die Unterlagen stellen wir mit Ihnen passend zur zuständigen Stelle zusammen.
Muss der Verkehrsleiter in der Nähe meines Betriebs wohnen?
Die Verordnung verlangt einen Wohnsitz in der EU. Der Verkehrsleiter muss die Verkehrstätigkeit aber tatsächlich und dauerhaft leiten, das gelingt nur, wenn er im Betrieb präsent sein kann. Deshalb ordnen wir Verkehrsleiter passend zu Ihrer Region zu.

Ehrlich gesagt

Wir nehmen nicht jedes Mandat an.

Ein Verkehrsleiter darf höchstens vier Unternehmen mit zusammen 50 Fahrzeugen betreuen. Passt es nicht, sagen wir es im Erstgespräch, oder ordnen einen anderen geprüften Verkehrsleiter aus dem Netzwerk zu.

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