Externer Verkehrsleiter für Omnibusunternehmen in Hessen
Linienverkehr, Reisebus oder Mietomnibus: Für die Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz brauchen Sie einen Verkehrsleiter mit fachlicher Eignung für den Personenverkehr. Viele externe Verkehrsleiter haben nur die Fachkunde für den Güterverkehr, wir haben beide. Für Busunternehmen in ganz Hessen, von Darmstadt bis Kassel.
Preis
ab 400 €
im Monat
Fahrzeuge
> 9
Personen inkl. Fahrer
Lieber sprechen? Rufen Sie an: deutsch, kroatisch, serbisch oder bosnisch.
0176 432 59 863Auf einen Blick
Ein Busunternehmen, das gewerblich Personen mit Fahrzeugen für mehr als 9 Personen einschließlich Fahrer befördert, braucht einen Verkehrsleiter mit fachlicher Eignung für den Personenverkehr. Hat der Unternehmer sie nicht selbst, bestellt er per Vertrag einen externen Verkehrsleiter.
Geprüft von Nebojsa Novakovic, Diplom-Verkehrsingenieur mit Bescheinigung der fachlichen Eignung für Güter- und Personenverkehr · Stand: September 2026
- Wer ihn braucht
- Unternehmen mit Kraftomnibussen für mehr als 9 Personen einschließlich FahrerArt. 2 VO (EG) Nr. 1071/2009
- Nötige Fachkunde
- Bescheinigung der fachlichen Eignung für den Personenverkehr (die für den Güterverkehr reicht nicht)Art. 8 und Anhang I VO (EG) Nr. 1071/2009, PBZugV
- Kosten in Hessen
- Ab 400 € im Monat, abhängig von Busanzahl und VerkehrsartPreis von IhrVerkehrsleiter
- Höchstgrenze
- 4 Unternehmen mit zusammen höchstens 50 Fahrzeugen je VerkehrsleiterArt. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1071/2009
- Genehmigungsbehörde
- Regierungspräsidium Darmstadt, Gießen oder Kassel, je nach Sitz des UnternehmensPersonenbeförderungsgesetz (PBefG)
Quellen: VO (EG) Nr. 1071/2009 (EUR-Lex) · PBefG · PBZugV · RP Kassel, Personenverkehr
Verkehrsarten
Verkehrsleiter für jede Form des Omnibusverkehrs in Hessen.
Ob Konzession im Linienverkehr oder Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr, die Anforderungen an den Verkehrsleiter sind dieselben, der Alltag im Betrieb ist es nicht.
Linienverkehr
Regionale Buslinien und Schülerverkehr, mit Fahrplan, Konzession und besonders dichter Einsatzplanung.
Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
Gelegenheitsverkehr nach § 48 PBefG: Tagesfahrten, Rundreisen, Fahrten zu Urlaubszielen im In- und Ausland.
Mietomnibusse
Verkehr mit Mietomnibussen nach § 49 PBefG: Vereinsfahrten, Firmenshuttle, Transfers zu Flughafen und Messe.
Im Betrieb
Worauf es bei Bussen besonders ankommt.
Mit Fahrgästen an Bord gibt es keinen Spielraum. Der Verkehrsleiter leitet den Betrieb tatsächlich und kümmert sich um die Punkte, an denen Busunternehmen bei Kontrollen am häufigsten scheitern.
Lenk- und Ruhezeiten im Reiseverkehr
Mehrtägige Reisen, Zwölf-Tage-Regelung, Doppelbesatzung: Wir planen so, dass die Tour auch bei einer Kontrolle an der Grenze hält.
Fahrtenschreiber und Fahrerkarten
Regelmäßiges Auslesen, Auswertung und Archivierung und Nachschulung, wenn sich Verstöße wiederholen.
Fahrerqualifikation
Führerscheinklasse D/DE, Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, Fristen im Blick.
Fahrzeugtechnik und Wartung
Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung und Mängelbeseitigung, bei Fahrzeugen mit Fahrgästen ohne Spielraum.
Zuständigkeit
Genehmigung beim Regierungspräsidium Ihres Bezirks.
Die Genehmigung für den Omnibusverkehr erteilt in Hessen das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.
Südhessen und Rhein-Main
Regierungspräsidium Darmstadt
Frankfurt am Main · Offenbach · Darmstadt · Wiesbaden · Hanau · Rüsselsheim · Bad Homburg · Friedberg · Groß-Gerau · Eschborn · Kelsterbach · Neu-Isenburg
Mittelhessen
Regierungspräsidium Gießen
Gießen · Wetzlar · Marburg · Limburg · Weilburg · Alsfeld · Lauterbach
Nord- und Osthessen
Regierungspräsidium Kassel
Kassel · Fulda · Bad Hersfeld · Eschwege · Korbach · Homberg (Efze)
Häufige Fragen
Was Busunternehmer vor der Anfrage wissen wollen.
Braucht ein Busunternehmen einen Verkehrsleiter?
Reicht eine Fachkunde für den Güterverkehr?
Welche Behörde erteilt in Hessen die Genehmigung für Omnibusverkehr?
Was kostet ein externer Verkehrsleiter für ein Busunternehmen?
Wie viele Busunternehmen darf ein Verkehrsleiter betreuen?
Übernehmen Sie auch Taxi- und Mietwagenbetriebe?
Erstgespräch
Zwanzig Minuten, kostenlos.
Sagen Sie uns, wie viele Busse Sie fahren und welche Verkehre Sie anbieten. Danach wissen Sie, was es kostet und wie schnell es gehen kann.