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IhrVerkehrsleiter
Personenverkehr · Hessen

Externer Verkehrsleiter für Omnibusunternehmen in Hessen

Linienverkehr, Reisebus oder Mietomnibus: Für die Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz brauchen Sie einen Verkehrsleiter mit fachlicher Eignung für den Personenverkehr. Viele externe Verkehrsleiter haben nur die Fachkunde für den Güterverkehr, wir haben beide. Für Busunternehmen in ganz Hessen, von Darmstadt bis Kassel.

Preis

ab 400 €

im Monat

Fahrzeuge

> 9

Personen inkl. Fahrer

Lieber sprechen? Rufen Sie an: deutsch, kroatisch, serbisch oder bosnisch.

0176 432 59 863

Zugmaschinen bzw. Fahrzeuge, die in der Erlaubnis geführt werden.

Bis wann brauchen Sie den Verkehrsleiter?

Das ist das wichtigste Feld. Danach richtet sich, wen wir zuerst zurückrufen.

Falls die Behörde ein Datum genannt hat.

Aktuelle Situation*
Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet. Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich zur Bearbeitung dieser Anfrage.

Auf einen Blick

Ein Busunternehmen, das gewerblich Personen mit Fahrzeugen für mehr als 9 Personen einschließlich Fahrer befördert, braucht einen Verkehrsleiter mit fachlicher Eignung für den Personenverkehr. Hat der Unternehmer sie nicht selbst, bestellt er per Vertrag einen externen Verkehrsleiter.

Geprüft von Nebojsa Novakovic, Diplom-Verkehrsingenieur mit Bescheinigung der fachlichen Eignung für Güter- und Personenverkehr · Stand: September 2026

Wer ihn braucht
Unternehmen mit Kraftomnibussen für mehr als 9 Personen einschließlich FahrerArt. 2 VO (EG) Nr. 1071/2009
Nötige Fachkunde
Bescheinigung der fachlichen Eignung für den Personenverkehr (die für den Güterverkehr reicht nicht)Art. 8 und Anhang I VO (EG) Nr. 1071/2009, PBZugV
Kosten in Hessen
Ab 400 € im Monat, abhängig von Busanzahl und VerkehrsartPreis von IhrVerkehrsleiter
Höchstgrenze
4 Unternehmen mit zusammen höchstens 50 Fahrzeugen je VerkehrsleiterArt. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1071/2009
Genehmigungsbehörde
Regierungspräsidium Darmstadt, Gießen oder Kassel, je nach Sitz des UnternehmensPersonenbeförderungsgesetz (PBefG)

Quellen: VO (EG) Nr. 1071/2009 (EUR-Lex) · PBefG · PBZugV · RP Kassel, Personenverkehr

Verkehrsarten

Verkehrsleiter für jede Form des Omnibusverkehrs in Hessen.

Ob Konzession im Linienverkehr oder Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr, die Anforderungen an den Verkehrsleiter sind dieselben, der Alltag im Betrieb ist es nicht.

Linienverkehr

Regionale Buslinien und Schülerverkehr, mit Fahrplan, Konzession und besonders dichter Einsatzplanung.

Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen

Gelegenheitsverkehr nach § 48 PBefG: Tagesfahrten, Rundreisen, Fahrten zu Urlaubszielen im In- und Ausland.

Mietomnibusse

Verkehr mit Mietomnibussen nach § 49 PBefG: Vereinsfahrten, Firmenshuttle, Transfers zu Flughafen und Messe.

Im Betrieb

Worauf es bei Bussen besonders ankommt.

Mit Fahrgästen an Bord gibt es keinen Spielraum. Der Verkehrsleiter leitet den Betrieb tatsächlich und kümmert sich um die Punkte, an denen Busunternehmen bei Kontrollen am häufigsten scheitern.

Lenk- und Ruhezeiten im Reiseverkehr

Mehrtägige Reisen, Zwölf-Tage-Regelung, Doppelbesatzung: Wir planen so, dass die Tour auch bei einer Kontrolle an der Grenze hält.

Fahrtenschreiber und Fahrerkarten

Regelmäßiges Auslesen, Auswertung und Archivierung und Nachschulung, wenn sich Verstöße wiederholen.

Fahrerqualifikation

Führerscheinklasse D/DE, Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, Fristen im Blick.

Fahrzeugtechnik und Wartung

Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung und Mängelbeseitigung, bei Fahrzeugen mit Fahrgästen ohne Spielraum.

Zuständigkeit

Genehmigung beim Regierungspräsidium Ihres Bezirks.

Die Genehmigung für den Omnibusverkehr erteilt in Hessen das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.

Südhessen und Rhein-Main

Regierungspräsidium Darmstadt

Frankfurt am Main · Offenbach · Darmstadt · Wiesbaden · Hanau · Rüsselsheim · Bad Homburg · Friedberg · Groß-Gerau · Eschborn · Kelsterbach · Neu-Isenburg

Mittelhessen

Regierungspräsidium Gießen

Gießen · Wetzlar · Marburg · Limburg · Weilburg · Alsfeld · Lauterbach

Nord- und Osthessen

Regierungspräsidium Kassel

Kassel · Fulda · Bad Hersfeld · Eschwege · Korbach · Homberg (Efze)

Häufige Fragen

Was Busunternehmer vor der Anfrage wissen wollen.

Braucht ein Busunternehmen einen Verkehrsleiter?
Ja. Wer gewerblich Personen mit Fahrzeugen für mehr als 9 Personen einschließlich Fahrer befördert, braucht nach VO (EG) Nr. 1071/2009 einen Verkehrsleiter mit fachlicher Eignung für den Personenverkehr. Hat der Unternehmer sie nicht selbst, kann er einen externen Verkehrsleiter bestellen.
Reicht eine Fachkunde für den Güterverkehr?
Nein. Die Bescheinigung der fachlichen Eignung wird getrennt für den Güter- und für den Personenverkehr ausgestellt. Für ein Omnibusunternehmen muss der Verkehrsleiter die fachliche Eignung für den Personenverkehr nachweisen.
Welche Behörde erteilt in Hessen die Genehmigung für Omnibusverkehr?
Das Regierungspräsidium des Bezirks, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat: Regierungspräsidium Darmstadt (Südhessen und Rhein-Main), Regierungspräsidium Gießen (Mittelhessen), Regierungspräsidium Kassel (Nord- und Osthessen).
Was kostet ein externer Verkehrsleiter für ein Busunternehmen?
Ab 400 € im Monat. Der genaue Betrag hängt von der Zahl der Busse und von der Verkehrsart ab, Linienverkehr mit dichter Einsatzplanung bedeutet mehr Aufwand als ein kleiner Reisebusbetrieb. Im kostenlosen Erstgespräch nennen wir eine feste Zahl.
Wie viele Busunternehmen darf ein Verkehrsleiter betreuen?
Wie im Güterverkehr höchstens 4 Unternehmen mit zusammen höchstens 50 Fahrzeugen (Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1071/2009).
Übernehmen Sie auch Taxi- und Mietwagenbetriebe?
Nein. Taxi- und Mietwagenverkehr mit Pkw fällt nicht unter die Verkehrsleiter-Pflicht der EU-Verordnung und gehört nicht zu unserem Angebot.

Erstgespräch

Zwanzig Minuten, kostenlos.

Sagen Sie uns, wie viele Busse Sie fahren und welche Verkehre Sie anbieten. Danach wissen Sie, was es kostet und wie schnell es gehen kann.

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