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IhrVerkehrsleiter
Für Inhaber einer Fachkundebescheinigung

Als externer Verkehrsleiter arbeiten

Kostenlos. Wir bringen die Unternehmen, Sie führen die Verkehrsleitung, die Vergütung läuft monatlich. Registrieren können Sie sich ab heute — auch wenn Ihr erstes Mandat später beginnt.

Kostenlos, dauerhaft

Verkehrsleiter zahlen bei uns nichts — weder für die Registrierung noch für ein Mandat. Das Unternehmen zahlt.

Wir bringen die Unternehmen

Sie müssen nicht akquirieren. Anfragen kommen über die Seite, das Erstgespräch führen wir.

Monatliche Vergütung

Je Fahrzeug und Monat, ausgezahlt nach fester Vereinbarung. Die Zahl nennen wir im Gespräch.

Vertrag und Unterlagen

Geschäftsbesorgungsvertrag und Behördenunterlagen bereiten wir vor. Sie leiten, wir organisieren.

Qualität

Jeder Verkehrsleiter wird geprüft.

Das ist unser Versprechen an die Unternehmensseite — und der Grund, warum ein Mandat aus unserem Netzwerk bei einer Betriebskontrolle standhält.

  • Bescheinigung der fachlichen Eignung — Original wird im Gespräch eingesehen
  • Abdeckung des grenzüberschreitenden Verkehrs
  • Anzahl bereits betreuter Unternehmen und Fahrzeuge
  • Erreichbarkeit und Anwesenheit am Niederlassungsort
  • Persönliches Gespräch vor jeder Zuordnung

Fragen vorab? Rufen Sie an — deutsch, kroatisch, serbisch oder bosnisch.

0176 432 59 863

Bescheinigungen aus EU-Staaten sind nach Art. 21 gegenseitig anerkannt.

Fachliche Eignung für*
Deckt die Bescheinigung den grenzüberschreitenden Verkehr ab?*

Steht auf der Bescheinigung. Für die Gemeinschaftslizenz ist das entscheidend.

Gesetzliche Grenze: 4 Unternehmen mit zusammen höchstens 50 Fahrzeugen.

Anwesenheit am Niederlassungsort gehört zur tatsächlichen Leitung — die Entfernung zählt.

Keine Dokumenten-Uploads. Ihre Bescheinigung sehen wir uns erst im persönlichen Gespräch an.

Häufige Fragen

Was Verkehrsleiter wissen wollen.

Was kostet mich die Registrierung?
Nichts. Weder Registrierung noch Vermittlung. Die Vergütung zahlt das Unternehmen, Sie erhalten Ihren Anteil monatlich.
Wie viele Unternehmen darf ich betreuen?
Höchstens 4 Unternehmen mit zusammen bis zu 50 Fahrzeugen. Wir achten bei jeder Zuordnung darauf, dass diese Grenze eingehalten wird — sie schützt am Ende auch Ihre Bescheinigung.
Muss ich meine Bescheinigung hochladen?
Nein. In diesem Formular werden keine Dokumente hochgeladen. Ihre Bescheinigung sehen wir uns im persönlichen Gespräch an — Datensparsamkeit ist uns wichtiger als ein schneller Upload.
Meine Bescheinigung stammt aus einem anderen EU-Staat.
Das ist kein Hindernis. Bescheinigungen nach Anhang III der VO (EG) Nr. 1071/2009 werden nach Art. 21 gegenseitig anerkannt. Entscheidend ist, ob sie den grenzüberschreitenden Verkehr abdeckt.
Was wird von mir im Mandat erwartet?
Tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeit: Weisungsbefugnis im Betrieb, ausreichende Anwesenheit am Niederlassungsort, Verantwortung für Fahrzeuge, Fahrer und Dokumentation. Wer nur seinen Namen geben möchte, ist bei uns falsch.
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